Schornsteinfeger Göller
M a r t i n   G ö l l e r

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)
Installateur und Heizungsbauer
Maurer- und Betonbauer
Schornsteinfeger
 

Eine Perspektive für die Schornsteinfeger

Presseinformation des Zentralinnungsverband (ZIV)
Mehr Eigenverantwortung für Haus- und Wohnungsbesitzer

Neues Schornsteinfegergesetz bringt Chancen und Risiken mit sich.

Am 27. Juni hat der Bundestag die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes beschlossen. Es fehlt nun noch die Zustimmung des Bundesrates.

Das neue Schornsteinfegergesetz tritt voraussichtlich im Herbst 2008 in Kraft. Bis 2013 wird es vollständig umgesetzt sein. Mit dem neuen Gesetz werden Haus- und Wohnungsbesitzer deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen künftig selbst dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden. Aufgrund dieser Änderungen wird sich bei den Hauseigentümern ein erhöhter Beratungsbedarf ergeben. Denn nach altem Gesetz – also noch bis zum 31.12.2012 – besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig – zwei Mal in sieben Jahren – vom Inhaber des Kehrbezirkes durchgeführt.

Aktuelle Pressemeldung und Bilder können auch unter www.schornsteinfeger.de heruntergeladen werden. Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sieht die geplante Regelung kritisch: „Die Mängel an Feuerstätten werden zunehmen. Der angekündigte Besuch des Schornsteinfegers war in der Vergangenheit bei vielen Hausbesitzern der Auslöser, vorher eine Wartung an der Heizungsanlage durchführen zu lassen. So konnten wir Unfälle vermeiden – was uns künftig aufgrund der Umstände wohl nicht mehr in diesem Ausmaß gelingen wird.“

Das neue Gesetz bringt auch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Sie können ihren Schornsteinfeger künftig mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören. Dieses so genannte Nebentätigkeitsverbot fällt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

Im Hinblick auf den bevorstehenden Wettbewerb wird den Schornsteinfegern eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit können sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um künftig konkurrenzfähig zu werden. „Wir sehen unsere Existenz in erster Linie im Bereich der Energieberatung rund ums Haus“, so der ZIV-Präsident.
Schornsteinfegerfremde Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Wartungsgeschäft, sind aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks kein Zukunftsmarkt. „Wir setzen weiterhin auf die hohe Vertrauenswürdigkeit und Objektivität des Handwerks“, stellt Beyerstedt klar. „Bei einer Vermischung zwischen Überprüfung und Wartung bleibt die Objektivität auf der Strecke. Zum Beispiel ist die Umweltschutzmessung nach der 1. BImSchV leicht manipulierbar. Niemand wird sich selbst bescheinigen, dass die eigene Arbeit fehlerhaft ist. Deshalb hat der Gesetzgeber ja das Vier-Augen-Prinzip eingeführt, was bedeutet: Wer wartet, darf nicht messen und umgekehrt.“



Pressemitteilung vom 12.3.2008 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Kabinett beschließt Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Heute ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt."

Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit den Regelungen dieses Gesetzentwurfs eine angemessene Zukunftsperspektive. In dem Entwurf sind zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus- und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden.

Pressemitteilung vom 12.3.2008 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie neues Fenster



Downloads
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Hinweis: Es handelt sich um den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.
[PDF: 78,7 KBneues Fenster

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Begründung
[PDF: 132,7 KBneues Fenster
 

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